Liebe Neukunden,
Mit der Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 01.01.2013 besteht für Sie als Kunden erstmals die Möglichkeit, die handwerklichen Schornsteinfegertätigkeiten (Fegen/Messen)
durch frei wählbare Schornsteinfegerbetriebe durchführen zu lassen.
Sie möchten dass wir Schornsteinfegerarbeiten in ihrem Eigentum durchführen?
Senden Sie uns dazu bitte eine Kopie des aktuellen Feuerstättenbescheides zu (gerne auch per E-Mail oder Fax).
Nach Erhalt erstellen wir Ihnen schriftlich ein Angebot. Sollten Sie das Angebot annehmen, könnten wir zeitnah die handwerklichen Schornsteinfegertätigkeiten ausführen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
PS: Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die hoheitlichen Tätigkeiten, wie die Feuerstättenschau oder die Prüfung und
Begutachtung von neuen Fererungsanlagen ausschließlich dem für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterliegen.
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