Allgemeine Informationen
Weiterreichende Informationen:
Neue Feuerstätte
Sie haben eine neue Feuerstätte bekommen?
Bei Neuerrichtung oder Austausch von Feuerstätten und Abgasanlagen wie z.B. Errichtung eines Schornsteinen, Kaminöfen, Kamineinsätze, Heizungsanlagen ist es Ihre Aufgabe Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger darüber zu informieren.
Er wird mit Ihnen einen Termin zur Prüfung und Begutachtung vereinbaren. Der Gesetzgeber sieht vor, dass vor Inbetriebnahme die Prüfung und Begutachtung stattgefunden haben muss.
Ferner ist es wichtig, dass Sie für die neue Feuerungsanlage von Ihrem Fachunternehmer eine Fachunternehmererklärung gemäss §62 der Bauordnung NRW vorliegen haben. Dieser ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung auszustellen.
Das nicht Besitzen dieser Bescheinigung ist im Sinne der Bauordnung eine Ordnungswidrigket und kann mit Bußgelder belangt werden.
Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen
können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.
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