Informationen

Werden Sie unser Kunde

Liebe/r Interessent/in,

Mit der Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 01.01.2013 besteht für Sie als Kunden erstmals die Möglichkeit, die handwerklichen Schornsteinfegertätigkeiten (Fegen/Messen/Überprüfen) durch von Ihnen frei wählbare Schornsteinfegerbetriebe durchführen zu lassen.

Sie möchten, dass wir Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Eigentum durchführen?

Senden Sie uns dazu bitte eine Kopie des aktuellen Feuerstättenbescheides zu (gerne auch per E-Mail oder Fax). Nach Erhalt erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot. Sollten Ihnen das Angebot zusagen, können wir die handwerklichen Schornsteinfegertätigkeiten in Ihrer Liegenschaft innerhalb der gegebenen Fristen des Feuerstättenbescheides ausführen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

PS: Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die hoheitlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Feuerstättenschau oder Prüfung und Begutachtung von neuen Fererungsanlagen, ausschließlich der/dem für Sie zuständigen bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in unterliegen.