Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (Paragraf 14 SchfHwG) ist ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (alle drei bis fünf Jahre) eine Feuerstättenschau durchzuführen.
Das hat verschiedene Hintergründe, die ich Ihnen gerne erläutere.
Während der Feuerstättenschau werden unterschiedliche Arbeiten durchgeführt.
Zu einem werden alle Feuerstätten und Abgasleitungen/Schornsteine in ihrer gesamten Länge auf augenscheinliche Mängel hin überprüft. Das bedeutet unter anderem, dass der Mitarbeiter, der vor Ort die handwerklichen Tätigkeiten (Fegen/Messen) durchführt, nur in den Keller, oder aufs Dach oder Speicher geht. Bei der Feuerstättenschau wird jedoch jeder Raum, durch den die Abgasleitung oder der Schornstein läuft, betreten.
Als kleines Beispiel: In unseren Unterlagen ist vermerkt das Sie im Keller eine Ölheizung und im Wohnzimmer im Erdgeschoss einen Kaminofen aufgestellt haben. Sie hätten aber auch im 1.OG seit einem Jahr einen weiteren Kaminofen angeschlossen haben können. Diesen hätte unser Mitarbeiter nicht gesehen. Somit wäre auch die Betriebs- und Brandsicherheit nicht sichergestellt.
Auch Ihr bestehender Kaminofen könnte Mängel aufweisen, die für Sie nicht ersichtlich sind.
Des Weiteren überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger während der Feuerstättenschau ob alle Anforderungen nach des Gebäudeenergiegesetz erfüllt werden (Überprüfung nach Paragraf 97 des GEG).
Außerdem werden die Heizungen während der Feuerstättenschau mit einem Label versehen (A bis D), wie Sie das sicherlich von Elektrogeräten kennen.
Dies und noch einige andere Aufgaben müssen während der Feuerstättenschau durchgeführt werden.
Hier noch einige Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Feuerstättenschau:
1. Warum findet die Feuerstättenschau statt?
Mit der Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 01.01.2013 besteht für den Kunden erstmals die Möglichkeit, die handwerklichen Tätigkeiten (Fegen/Messen) durch frei wählbare Schornsteinfegerbetriebe durchführen zu lassen. Sollte sich der Kunde dafür entscheiden, hätte der bev. Bezirksschornsteinfeger keinerlei Möglichkeit mehr festzustellen, ob die bei ihm im Kehrbuch geführten Daten (Anzahl und Art der Feuerstätten, Stilllegung/ Inbetriebnahmen von Feuerungsanlagen, usw.) noch aktuell sind. Außerdem soll sichergestellt werden, dass sich die Feuerstätten und Abgasanlagen in einem betriebs- und brandsicheren Zustand befinden und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
2. Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Die Feuerstättenschauen finden 2 Mal innerhalb von sieben Jahren statt. Frühestens im 3. Jahr nach vorheriger Feuerstättenschau.
3. Was passiert während der Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine Gesamtbeurteilung durch Inaugenscheinnahme. Es ist nötig, dass der bev. Bezirksschornsteinfeger Zugang zu allen Räumen, durch die eine Abgasanlage (Schornstein) führt, sowie Zugang zu allen Räumen in denen sich eine Feuerstätte befindet (auch stillgelegte) erhält.
4. Warum können Fege- und Messarbeiten nicht mit der Feuerstättenschau zusammen durchgeführt werden?
Bei der Feuerstättenschau handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, bei der der bev. Bezirksschornsteinfeger als verlängerter Arm der Behörde fungiert. Gemäß Paragraf 19 SchfHwG sind die handwerklichen und hoheitlichen Tätigkeiten zu trennen. Ebenso ist es kartellrechtlich nicht erlaubt die Arbeiten gemeinsam durchzuführen. So soll sichergestellt werden, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger keinen Wettbewerbsvorteil hat.
5. Erst vor kurzem wurde gefegt und/oder gemessen, warum findet kurz darauf die Feuerstättenschau statt?
Um zu vermeiden, dass sich der Zustand der Anlage seit der letzten Messung wesentlich verändert hat, sollte die Feuerstättenschau möglichst zeitnah zum Überprüfungstermin durchgeführt werden.
6. Was ist ein Feuerstättenbescheid und wofür benötige ich diesen?
Der Feuerstättenbescheid listet alle Arbeiten, die in der Liegenschaft durchzuführen sind, auf. Er beinhaltet auch die einzuhaltenden Fristen. Ohne aktuellen Feuerstättenbescheid, hätten Sie keine Möglichkeit einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit den handwerklichen Tätigkeiten zu beauftragen.
7. Wofür benötige ich eine Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau?
Sollte es zu einem Schadensfall kommen, belegt diese, je nach Ergebnis, ob die Feuerstätte in einem betriebs- und brandsicheren Zustand war. Sollten bei der Feuerstättenschau Mängel festgestellt werden, sind diese vermerkt und mit einer Frist zur Beseitigung versehen. Dies ist vor allem für den Versicherungsschutz wichtig.